Seit der Saison 2010/11 sind die Vereine verantwortlich für die Schreiberausbildung. Sie sind in der Art und Dauer der Ausbildung autonom und selber verantwortlich dafür, die angehenden Schreiber fit für ihre Aufgabe zu machen.
Vorgaben:
- Alle Schreiber können das Matchblatt selbständig und korrekt ausfüllen.
- Jeder Verein stellt einen Schreiberverantwortlichen.
Wer kann Schreiberverantwortlicher werden?
- Jeder, der den Kurs für "Schreiberverantwortliche" erfolgreich abgeschlossen hat (nicht älter als 5 Jahre).
Welche Unterstützung bietet die RSK an?
- Die RSK bietet jeweils jährlich einen Kurse für "Schreiberverantwortliche" der Vereine an. Pro Verein können zwei Teilnehmer diesen Kurs besuchen.
Was muss dem SVRI gemeldet werden?
- Die Verantwortlichen melden der Geschäftsstelle SVRI die Personalien der Teilnehmer, die den vereinsinternen Kurs erfolgreich absolviert haben, mittels Schreiber-Meldeformular, zu finden auf SVRI-Homepage / Indoor / Meisterschaft / Downloads / Dokumente.
Welche Folgen hat ein Fehlverhalten des Schreibers?
- Siehe 7 im Schiedsgerichtsreglement
- a) Muss auf Grund mangelnder Qualifikation und Intervention des Schiedsrichters ein Schreiber innerhalb eines Spiels ausgetauscht werden, so wird dem Schreiber die Lizenz entzogen. Der Schreiber hat die Möglichkeit, die Lizenz mit der erfolgreichen Absolvierung der Schreiberprüfung wieder zu erlangen. Die Prüfung muss von Vertretern der RSK abgenommen werden.
- b) Kann nicht sofort ein Ersatzschreiber gefunden werden, so verliert die Heimmannschaft die Begegnung Forfait.
- c) Dem Verein wird eine Administrativbusse gemäss GO SVRI zugestellt.
- d) Besitzt der Schreiber keine gültige Lizenz, wird er gemäss GO SVRI gebüsst.
Fragen können direkt an Michael Hutmacher: michael.hutmacher(at)sv-ri.ch gerichtet werden.
- Freitag, 21. Juni 2024, 19:00 Uhr
- Primarschulhaus, Stansstad (Zimmer 3.01, M. Niederberger)
Kosten:
- CHF 20 (am Kurstag zu begleichen, Quittung wird abgegeben)
Anmeldeschluss: